Erklärung zur Barrierefreiheit

 

 

 

Einleitung

Als Betreiber der Webseite www.joram-von-below.de lege ich großen Wert darauf, meine Internetpräsenz für möglichst viele Menschen, unabhängig von deren individuellen Fähigkeiten, zugänglich zu machen. Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet für mich, dass alle Personen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, die Inhalte und Funktionen meiner Webseite umfassend nutzen können. Mein Ziel ist es, die Anforderungen an eine barrierefreie Webseite nach dem aktuellen Stand der Technik und gemäß den gesetzlichen Vorgaben kontinuierlich umzusetzen.

 

 

 

Rechtsgrundlagen

Die Erklärung zur Barrierefreiheit orientiert sich an den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese gesetzlichen und normativen Vorgaben sind Grundlage dafür, dass alle Personen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten erhalten.

 

 

 

Ausnahmen aufgrund der Unternehmensgröße und anderer Faktoren

 

Joram von Below beschäftigt weniger als zehn Personen und fällt damit unter die Kleinstunternehmerregelung. Gemäß den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind Unternehmen dieser Größenordnung von den gesetzlichen Anforderungen des BFSG ausgenommen. Außerdem ist meine Webseite www.joram-von-below.de eine reine Informationswebsite. Dennoch ist es mir ein Anliegen, die Webseite so zugänglich wie möglich zu gestalten.

 

 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Ich bin bestrebt, Inhalte auf meiner Webseite www.joram-von-below.de möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Derzeit werden alle neuen und überarbeiteten Inhalte nach den genannten Standards umgesetzt. Bereits bestehende Inhalte werden sukzessive überprüft und angepasst. Trotz aller Bemühungen kann es im Einzelfall vorkommen, dass noch nicht sämtliche Teilbereiche vollständig barrierefrei sind.

 

 

 

Bereits umgesetzte Maßnahmen und geplante Verbesserungen

Strukturierter Seitenaufbau: Die Webseite verwendet eine klare, logische Überschriftenstruktur, die die Orientierung und Navigation für Nutzer von Screenreader erleichtert.

Alternativtexte für Bilder: Informative Grafiken und Bilder sind mit beschreibenden Alternativtexten versehen.

Tastaturnavigation: Die Kernfunktionen der Seite sind per Tastatur bedienbar.

Barrierefreie Formulare: Formulare sind so gestaltet, dass sie klar beschriftet und auch für Hilfsmittel wie Screenreader geeignet sind.

Responsive Design: Die Darstellung und Bedienbarkeit der Webseite ist auf verschiedenen Endgeräten gewährleistet, etwa auf Smartphones, Tablets und Desktop-PCs.

Auch künftig werde ich die Barrierefreiheit auf www.joram-von-below.de weiterentwickeln.

 

 

 

Unvereinbarkeiten und Ausnahmen

Trotz aller Anstrengungen kann es zu einzelnen nicht barrierefreien Elementen kommen. Dazu zählen insbesondere Inhalte und Angebote Dritter, auf die ich keinen direkten Einfluss habe.

 

 

 

Kontakt und Möglichkeiten zur Rückmeldung

Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit meiner Webseite ist mir wichtig. Sollten Sie auf www.joram-von-below.de auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie mich bitte über das Kontaktformular. Ich bemühe mich, Ihre Anfragen und Hinweise binnen 5 Werktagen zu beantworten.

 

 

 

Schlichtungsverfahren

Falls Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.joram-von-below.de benachteiligt zu sein und Ihre Hinweise nicht zufriedenstellend bearbeitet wurden, besteht die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens. In Deutschland ist hierfür die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zuständig:

 

Schlichtungsstelle BGG beim Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen

 

Mauerstraße 53

 

10117 Berlin

 

www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

info@schlichtungsstelle-bgg.de

 

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.

 

 

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde im Juni 2025 erstellt.